Arbeitsschutz für geflüchtete Beschäftigte

In den vergangenen Jahren sind viele Tausende Geflüchtete nach Hessen gekommen, die die unterschiedlichen Phasen des Asylverfahrens durchlaufen.

Somit suchen vermehrt Menschen aus verschiedenen Nationen und Kulturen in Hessen Arbeit. Viele Geflüchtete besitzen eine berufliche Qualifikation, die es ihnen ermöglicht, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen oder eine Ausbildung anzustreben. Für sie gelten die gleichen Arbeitsschutzanforderungen wie für deutsche "Neulinge im Betrieb". Sie sind mit persönlicher Schutzausrüstung auszustatten und zu unterweisen. Auch hier muss die Unterweisung in einer Sprache erfolgen, die die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstehen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass in den Herkunftsländern zum Teil andere Arbeitsschutzstandards gelten und damit auch das System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland erläutert werden sollte. In vielen Fällen sollte außerdem eine Vermittlung der grundlegenden arbeits(schutz)rechtlichen Regelungen erfolgen.

Am Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales wurde zur Integration von internationalen Fachkräften in hessischen Unternehmen das Welcome-Center in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Hessen, der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main der Bundesagentur für Arbeit und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main etabliert (mehr Informationen finden Sie hier).

Informationen zur Integration von geflüchteten Beschäftigten in den hessischen Arbeitsmarkt finden Sie hier.

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