Beschäftigungsfähigkeit

Beschäftigungsfähigkeit ist ein zentraler Baustein einer Arbeitswelt, die sicher und sozial, innovativ und nachhaltig gestaltet ist. Beschäftigungsfähigkeit zeichnet sich aus durch:

  • das Zusammenspiel von Anforderungen der Betriebe und der Arbeitsprozesse,
  • der Gestaltung der Arbeitsprozesse und Arbeitsabläufe,
  • den organisatorischen Rahmenbedingungen unter denen die Arbeit erledigt wird,
  • den Kenntnissen und Kompetenzen der Beschäftigten, ihrer Leistungsfähigkeit sowie
  • der Identifikation und Motivation für ihre Arbeit.

Beschäftigungsfähig werden und bleiben Personen, wenn sie die Möglichkeit zum Lernen am Arbeitsplatz sowie zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit haben und wenn die Arbeitsbedingungen sicher, gesundheitsförderlich und motivierend gestaltet sind. Insoweit kommt es nicht nur auf die individuellen Fähigkeiten an, sondern auch auf die strukturellen Gegebenheiten, die einen Arbeitsplatz prägen.

Jegliche Initiative zum Erhalt und zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit richtet sich somit sowohl an die Betriebe und Unternehmen wie an jeden einzelnen Erwerbstätigen persönlich.

Beschäftigungsfähigkeit ist somit eine gemeinsame Aufgabe von Unternehmen und Beschäftigten sowie der Politik.

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