Psychische Belastung

Psychische Belastungen spielen in der Arbeitswelt eine immer wichtigere Rolle. Das liegt einerseits daran, dass die Zahlen psychischer Erkrankungen in den vergangenen Jahren stark angestiegen sind und sich mittlerweile auf einem hohen Niveau stabilisiert haben. Ein anderer Grund dürfte sein, dass viele Arbeitstätigkeiten in psychischer Hinsicht höhere Herausforderungen beinhalten und von den Beschäftigten als "stressig" erlebt werden.

Auch die Medien greifen das Thema vielfach auf und weisen auf Probleme wie Burnout, zunehmende Flexibilisierung und steigende Arbeitsverdichtung hin.

Die Ursachen für den Anstieg psychischer und sozialer Belastungen sind vielfältig, hängen aber eng mit der Entwicklung der Arbeitswelt insgesamt zusammen:

  • schnelle technologische Entwicklung, wie sie unter dem Stichwort "Industrie 4.0" angesprochen wird,
  • Globalisierung und Präsenz auf den Weltmärkten, häufig verbunden mit hohem Rationalisierungsdruck,
  • wachsende Ansprüche an spezifische Dienstleistungen, die innerhalb kurzer Zeit erbracht werden sollen,
  • steigende Flexibilität sowohl hinsichtlich der Arbeitszeit wie auch der Arbeitsorte,
  • außerdem wird vermehrt in Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit produziert, um die globalen Märkte zu versorgen.

Diese Veränderungsprozesse führen zu einem hohen Maß an arbeitsbedingtem Stress.

Rund die Hälfte der europäischen Beschäftigten ist der Meinung, an ihrem Arbeitsplatz sei Stress gegeben, ähnlich stellt sich die Situation in Deutschland dar. Dabei wird Stress - ähnlich wie andere psychische Gesundheitsprobleme - häufig missverstanden und oft auch stigmatisiert. Betrachtet man psychosoziale Risiken und Stress jedoch genauer, so handelt es oft um Probleme und Themen der betrieblichen Organisation oder der Arbeitsgestaltung. Damit sind sie ebenso sachlich analysierbar und veränderbar wie alle anderen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz.

Alltagssprachlich ist meist von "Stress" die Rede, wenn die Menschen eine psychisch anstrengende Arbeitssituation bezeichnen wollen. Dabei kann Stress sowohl eine Situation bezeichnen ("die Arbeit macht Stress"), als auch ein Empfinden ("man ist gestresst"). Um dieses Missverständnis zu vermeiden, wird in Deutschland von "psychischer Belastung" gesprochen, um die Einflüsse und Anforderungen zu bezeichnen, die am Arbeitsplatz auf die Beschäftigten einwirken. Der Begriff beinhaltet keine Wertung. Die Definition lautet "psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken" (DIN ISO 10075-1).

Es hängt vielmehr von der Arbeitssituation, der Dauer und Intensität der Einwirkung und den individuellen Bewältigungsmöglichkeiten ab, ob psychische Belastungen negativ wirken und mit Befindlichkeitsbeeinträchtigungen und Erkrankungsrisiken verbunden sind oder ob sie als Herausforderung und Anreiz einen förderlichen Impuls geben. Eine gute Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsumfeldes fördert die Leistungsfähigkeit, die persönliche Entwicklung sowie das Wohlbefinden der Beschäftigten.

Die möglichen Auswirkungen psychischer Belastungen bezeichnet man als "psychische Beanspruchung". Sie ist die "zeitlich unmittelbare, individuelle Reaktion auf vorliegende psychische Belastungen im Menschen" und abhängig von den Leistungsvoraussetzungen und Ressourcen der jeweiligen Person. Qualifizierung, Erfahrungen und Fähigkeiten, Motivation und Gesundheitszustand haben also einen Einfluss darauf, ob psychische Belastungen zu kritischen Beanspruchungen werden.

Kurzfristige Folgen psychischer Beanspruchung – wie etwa Monotonie oder Ermüdung – sind in der Regel von kurzer Dauer und bauen sich meist nach einer Erholungsphase ab. Sind die Beschäftigten jedoch über einen längeren Zeitraum hinweg kritischen psychischen Belastungen ausgesetzt oder stehen keine ausreichenden Erholungsphasen zur Verfügung, dann können dauerhafte Beeinträchtigungen auftreten, wie sinkende Arbeitszufriedenheit, steigende Fehlerhäufigkeit, aber auch gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Psychische Belastung ist im Wesentlichen abhängig von der Gestaltung:

  1. des Arbeitsinhaltes und der Arbeitsaufgabe,
  2. der Arbeitsorganisation,
  3. der sozialen Beziehungen zu Kolleginnen und Kollegen, Führungskräften sowie
  4. der Arbeitsumgebung.

In psychischer oder psychosozialer Hinsicht gesundheitlich riskante Arbeitsbedingungensind zum Beispiel:

  • dauerhaft hohe Arbeitsdichte,
  • widersprüchliche Anforderungen und unklare Abgrenzung der Zuständigkeiten,
  • häufige Störungen und Unterbrechungen,
  • ungünstig gestaltete Arbeitszeiten, wie Überstunden, fehlende Pausen, Arbeit auf Abruf,
  • hohe emotionale Inanspruchnahme durch z.B. Kunden oder kritische Ereignisse,
  • fehlende soziale Unterstützung,
  • schlecht gemanagte organisatorische Veränderungen, Arbeitsplatzunsicherheit,
  • Konflikte zwischen Beschäftigten, fehlende Unterstützung durch Führungskräfte,
  • Übergriffe, körperliche oder verbale Belästigung sowie
  • unzulängliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ungünstig gestaltete psychische Belastungen haben auch Auswirkungen auf das Unternehmen: höhere Fehlzeiten, Motivations- und Leistungsdefizite, Präsentismus (Arbeitnehmer, die krank zur Arbeit erscheinen und nicht leistungsfähig sind) sowie höhere Unfall- und Verletzungsraten sind mögliche Folgen.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu ermitteln, ob oder welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Er ist auch verantwortlich für die Umsetzung eventuell erforderlicher Maßnahmen. Dabei sind auch psychische Belastungen bei der Arbeit zu berücksichtigen. Die Beurteilung und die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung sind zu dokumentieren (Arbeitsschutzgesetz §§ 3 bis 6).

Bei der Gefährdungsbeurteilung handelt es sich um einen Prozess. Dieser umfasst dabei die folgenden Schritte:

  1. Festlegen von Tätigkeiten oder Bereichen
  2. Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit
  3. Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit
  4. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
  5. Wirksamkeitskontrolle
  6. Aktualisierung und Fortschreibung
  7. Dokumentation

Es ist nicht erforderlich, psychische Belastungen in einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung zu behandeln, denn die Gefährdungsbeurteilung bezieht sich auf alle mit der Tätigkeit verbundenen Belastungen, die Auswirkungen auf die physische oder psychische Gesundheit haben können.

Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung geben die betrieblichen Fachkräfte, wie der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch der Betriebsrat ist immer eine Anlaufstelle, bei der eine Beratung erfolgen kann. Bei der Ermittlung psychischer Belastungen und der Ableitung erforderlicher Maßnahmen sollten Beschäftigte und Führungskräfte mit einbezogen werden, da sie Veränderungen an den Arbeitsplätzen gut erkennen und häufig auch praktikable Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen können.

Weiterhin erfolgt Unterstützung durch die:

  • Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen
    sowie
  • die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Kostenlose Informationen können außerdem bezogen werden über:

  • das GDA-Programm "Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung"
  • die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • die Initiative "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt"
  • das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Viele Betriebe greifen auf Beratungsangebote externer Anbieter zurück, um ein höheres Maß an Rechtssicherheit sicherzustellen. Dies ist jedoch weder gesetzlich vorgeschrieben noch in jedem Falle von betrieblicher Seite erforderlich.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist die Erfassung und Bewertung der psychischen Belastung einer Tätigkeit bzw. der Arbeitsumgebung und nicht der persönlichen Stärken oder der gesundheitlichen Verfassung der Beschäftigten.

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 ArbSchG) muss keinem festgelegten Muster entsprechen. Sie kann in Papierform oder elektronisch erfolgen.

Eine sinnvolle Dokumentation umfasst mindestens:

  • die Beurteilung der Gefährdungen
  • die Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Termine und Verantwortliche
  • die Durchführung oder der Bearbeitungsstand der Maßnahmen
  • die Überprüfung der Wirksamkeit sowie
  • das Datum der Erstellung oder Aktualisierung

Weitere Informationsangebote:

Unterschiedliche Methoden und Instrumente zur Ermittlung psychischer Belastungen stehen zur Verfügung.

Grundsätzlich werden folgende Arten von Erhebungsinstrumenten eingesetzt:

  • Standardisierte Mitarbeiterbefragungen (schriftlich oder elektronisch):
    Standardisierte Mitarbeiterbefragungen sind gut geeignet, um einen Überblick über mögliche Belastungsschwerpunkte im Betrieb zu gewinnen. Auch ermöglichen sie es, alle Beschäftigten einzubeziehen. Wenn sich aus der Auswertung der Befragung Hinweise auf Gefährdungen ergeben, müssen diese allerdings meist in einem weiteren Schritt konkretisiert werden, um die Maßnahmenplanung einleiten zu können. Dieser Folgeschritt sollte in der Gesamtplanung berücksichtigt werden.
  • Beobachtung und Beobachtungsinterviews:
    Fachkundige Personen ermitteln die psychische Belastung auf der Basis von Beobachtungen der jeweiligen Tätigkeit, meist ergänzt um kurze Interviews mit den dort Beschäftigten. Diese - allerdings recht aufwändige - Vorgehensweise ermöglicht es, die Arbeitssituation auch unabhängig von der subjektiven Einschätzung der Beschäftigten zu erfassen.
  • Moderierte Analyseworkshops:
    Hier wird die psychische Belastung in einem Workshop beschrieben, unter Hinzuziehung des Erfahrungswissens von Beschäftigten und Führungskräften. Analyseworkshops haben sich insbesondere in kleinen Betrieben oder Organisationseinheiten bewährt. In Betrieben, in denen eine vertrauensvolle und offene Gesprächskultur besteht, bieten Analyseworkshops eine gute Möglichkeit, psychische Belastungen bei der Arbeit differenziert zu beschreiben, zu beurteilen und konkrete Maßnahmenvorschläge zu entwickeln. (Beispiel: Arbeitssituationsanalyse)

Welche Vorgehensweise im konkreten Fall zur Anwendung kommen soll, kann nur unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten, Erfahrungen und Kompetenzen entschieden werden.

Die Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit informieren und beraten zu psychischen Belastungen anhand von Publikationen wie Faltblättern, LASI-Veröffentlichungen und erprobten Modulen.

LASI-Veröffentlichungen zum Themenbereich psychische Belastung und Mobbing:

  • LV 28: Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention
    Die LV 28 skizziert Handlungsgrundlagen und Handlungsfelder der staatlichen Arbeitsschutzbehörden bei arbeitsbedingter psychischer Belastungen.
  • LV 31: Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention
    Aufsichtspersonen werden in die Lage versetzt, die Betriebe von der Notwendigkeit und dem Nutzen der Ermittlung psychischer Belastungen sowie von der Sinnhaftigkeit belastungsoptimierender Maßnahmen zu überzeugen. Für die Anwendung des LV 31 ist eine entsprechende fachliche und methodische Qualifizierung Voraussetzung.
  • LV 34: Gegen Mobbing – Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder
    Mit der Handlungsanleitung sollen Aufsichtspersonen in die Lage versetzt werden, sowohl den Betroffenen Lösungswege aufzuzeigen als auch die Betriebe von der Notwendigkeit einer Mobbingprävention zu überzeugen.
  • LV 52: Integration psychischer Fehlbelastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder 
    Hier sind u.a. Instrumente und Handlungshilfen enthalten, die den Aufsichtskräften bei der Revision Orientierung und Handlungssicherheit geben. Auf der Basis einer Prüfliste (PEP - Prüfliste zum Erkennen psychischer Fehlbelastungen) kann die Aufsichtskraft entscheiden, ob und wie das Themenfeld psychische Belastungen in der Revision anzusprechen ist.

Weitere Publikationen und Links:

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