Sozialer Arbeitsschutz

Im Mittelpunkt des sozialen Arbeitsschutzes steht in erster Linie der Schutz besonderer Personen,- bzw. Beschäftigtengruppen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Lebenssituation als besonders schutzbedürftig einzustufen sind. Auch die Regelungen zur Arbeitszeit werden dem sozialen Arbeitsschutz zugerechnet.

Es sind insbesondere die folgenden Gesetze, die unter dem Stichwort "sozialer Arbeitsschutz" zusammengefasst werden:

  • das Arbeitszeitgesetz regelt u.a. die zulässigen werktäglichen Arbeitszeiten, das Pausenregime, die Mindest-Erhol Zeiten sowie das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen,
  • das Jugendarbeitsschutzgesetz, das sicherstellt, dass Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre vor Überforderung und Schädigung ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz geschützt werden
  • das Mutterschutzgesetz, das den besonderen Schutz für schwangere und stillende Frauen umfasst, und sowohl die (schwangere) Frau als auch ihr Kind vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz, aber auch  vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft schützt
    sowie
  • das Heimarbeitsgesetz, das einige spezifische Schutzvorschriften für die Beschäftigten beinhaltet, die in Heimarbeit tätig sind.
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