Arbeitsgestaltung

Die heutige Arbeitswelt ist ständigen Veränderungsprozessen unterworfen. Dadurch sehen sich die Beschäftigten neben den technischen, physischen und stofflichen Risikofaktoren zunehmend auch hohen psychischen Belastungen, flexibilisierten Arbeitszeiten und neuen Beschäftigungsformen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund sich fortlaufend verändernder Anforderungen an die Beschäftigten und neuer Belastungssituationen gilt es, Arbeit so zu gestalten, dass sie ein ausgewogenes Maß an Beanspruchung enthält, vielfältig ist, Kooperationen ermöglich und Entwicklungschancen beinhaltet.

Das Arbeitsschutzgesetz als rechtliche Basis des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fordert hierfür neben Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und zum Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Das bedeutet, dass eine optimale Arbeitsgestaltung die körperlichen und psychischen Voraussetzungen des Menschen berücksichtigt, gesundheitliche Gefährdungen vermeidet und die Entwicklung der Persönlichkeit fördern soll.

Die hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit sehen deshalb die Überprüfung der Rechtsvorschriften über die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen als eines ihrer zentralen Anliegen an. Dies sind insbesondere folgende Vorschriften:

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