Lärm

Etwa ein Drittel aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Europa sind mindestens in einem Viertel ihrer Arbeitszeit potenziell gefährlichen Lärmpegeln ausgesetzt. Lärm ist immer noch einer der wesentlichen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz. Die Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" ist noch heute an der Spitze aller auftretenden Berufskrankheiten in Deutschland.

Dabei sind nicht nur Beschäftigte in der metallverarbeitenden Industrie oder auch auf Baustellen betroffen. Lärm kann in vielen Arbeitsumgebungen Probleme verursachen – von Fertigungsunternehmen bis hin zu Fuhrparks und von Krankenhäusern, Büros bis hin zu Kindergärten, Schulen oder Konzertsälen.

Zuständigkeiten

Die Regierungspräsidien überwachen den Arbeitsschutz, beraten die Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und überprüfen in den Betrieben die Beschäftigungsbedingungen sowie die Produktions- und Arbeitsverfahren.

Weitere Informationen

Weitere Einzelheiten zum Thema "Lärm" finden Sie bei den Regierungspräsidien:

AnsprechpartnerInnen

Referat III4

Technischer Arbeitsschutz, Produktsicherheitsrecht
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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