Sicherer Umgang mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
Das Sprengstoffgesetz regelt den Umgang und Verkehr sowie die Einfuhr und Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen. Explosionsgefährliche Stoffe, wie unter anderem Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände, haben ein breites Anwendungsspektrum und werden im gewerblichen Bereich beispielsweise beim Abbau mineralischer Rohstoffe, bei der Herstellung und dem Abbrennen von Feuerwerk (Pyrotechnik) oder in der Automobilindustrie als Bestandteil der Gasgeneratoren von Airbags eingesetzt.
Da Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen ein hohes Gefährdungspotenzial besitzen, stellt das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) umfassende Anforderungen, sowohl an die mit Sprengstoffen tätigen Personen, als auch an die beim Umgang zu treffenden Schutzmaßnahmen.
Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Sprengstoffgesetzes erfolgt im gewerblichen Bereich in der Regel durch die drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel:
N.N.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
