Arbeitsbeziehungen

Unter Sozialpartnerschaft versteht man in Deutschland die institutionalisierte Beziehung zwischen Beschäftigten und ihren Arbeitgebern, die sich sowohl auf betrieblicher Ebene (durch Betriebs- oder Personalräte und Personalabteilungen) wie auf der gesellschaftlichen Ebene (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden) abbildet. In dieser Partnerschaft werden wesentliche Eckpunkte der Arbeit – etwa Lohnstrukturen, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen u. v. m. – verhandelt. Daher sind stabile sozialpartnerschaftliche Beziehungen ein wichtiger Baustein auch für hessischen Arbeitswelt. Das vorliegende Policy Paper beleuchtet die aktuellen Entwicklungen in der Dynamik der Sozialpartnerschaft und geht dabei insbesondere auf die Rahmenbedingungen und Gegebenheiten in Hessen ein.

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