Wer trägt welche Kosten?

Arbeitsentgelt während der Freistellung:

Das Arbeitsentgelt bzw. die Ausbildungsvergütung werden für die Dauer der Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung von der Beschäftigungsstelle weitergezahlt.

Allerdings haben hessische private Beschäftigungsstellen in zwei Fällen die Möglichkeit der Lohnkostenerstattung durch das Land Hessen – nähere Informationen dazu finden Sie unter Lohnkostenerstattung für hessische Beschäftigungsstellen.

Seminargebühren

Die Seminargebühren sowie darüber hinaus anfallende Kosten, wie z.B. Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung etc., sind von den Beschäftigten zu tragen. Hier gibt es leider keine Möglichkeit der Kostenerstattung durch das Land Hessen.

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