Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Arbeitsstoffen

Die moderne Arbeitswelt ist ohne Tätigkeiten mit Arbeitsstoffen nicht mehr denkbar. Der tägliche Einsatz von Arbeitsstoffen ist für eine große Anzahl von Beschäftigten ein fester Bestandteil ihrer Berufstätigkeit.

Die Arbeitsstoffe können in die großen Gruppen der Gefahrstoffe (Chemikalien) und der Biostoffe (Mikroorganismen) unterschieden werden. Da diese Stoffe die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können, sehen die Gefahrstoffverordnung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und die Biostoffverordnung für Tätigkeiten mit Biostoffe Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten vor.

Eine weitere Gruppe von Arbeitsstoffen, bei deren Anwendung besondere Schutzvorschriften beachtet werden müssen, sind die Sprengstoffe. Das Sprengstoffgesetz und seine Verordnungen geben einen genauen Handlungsrahmen für Tätigkeiten mit dieser gefährlichen Substanzgruppe vor.

AnsprechpartnerInnen

Angela Crone
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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