Fahrpersonalrecht

Das Fahrpersonalrecht enthält die grundlegenden Anforderungen an die Arbeitszeitgestaltung für das Fahrpersonal im Straßenverkehr. Durch Festlegung der Fahrzeiten und Mindestanforderungen an Pausen und Ruhezeiten wird der Arbeitsschutz der sogenannten "rollenden Arbeitsplätze" gewährleistet.

Für die gewerblichen Fahrer gelten dabei in der EU einheitliche Vorschriften über die maximalen Lenkzeiten und die dazwischen liegenden Mindestruhezeiten. Nach spätestens viereinhalb Stunden reiner Lenkzeit müssen 45 Minuten Pause eingelegt werden. In der Pause dürfen keine anderweitigen Arbeiten verrichtet werden. Täglich sind maximal 9 Fahrstunden (zweimal in der Woche 10 Fahrstunden) erlaubt. Es sind tägliche Ruhezeiten von 11 Stunden (dreimal in der Woche 9 Stunden) sowie Wochenruhezeiten einzuhalten.

Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Neufahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen, die erstmals zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden, mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Das Gerät ersetzt das bisher verwendete analoge Kontrollgerät mit den dazugehörigen Schaublättern.

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