Arbeitsschutz beim Bauen

Die Anforderungen des Arbeitsschutzes beim Bauen richten sich an zwei verschiedene Baubeteiligte:

  • Bauherren sind seit 1998 verpflichtet, einen systematischen und koordinierten Arbeitsschutz zu einem festen Bestandteil der Organisation ihres Bauvorhabens zu machen. Mit der Verpflichtung zur Koordination ihrer beauftragten Unternehmen und dem Instrument des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes sollen Unfälle vermieden und Gesundheitsrisiken erfolgreich minimiert werden:
  • Bauunternehmer und Handwerker wiederum gewährleisten als Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit ihrer eigenen Beschäftigten. Hier stehen die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Schaffung einer geeigneten betrieblichen Organisation und das Instrument der Gefährdungsbeurteilung im Vordergrund.

Die Aufsichtsstrategie der Inspektion für Arbeitsschutz beim Bauen in Hessen ist geprägt durch die beiden Hauptaufgaben:

  • Die zentrale Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung von Baustellenverordnung, Arbeitsschutzgesetz und den weiteren Arbeitsschutzvorschriften bei Bauvorhaben in Hessen.
  • Gleichzeitig koordiniert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration die intensiveKooperation in der Region. Im Netzwerk Gutes Bauen in Hessen stimmen sich die Partner der Bauwirtschaft über ein breites Unterstützungsangebot für die Bauwirtschaft ab und unterstützen insbesondere kleine Bau- und Handwerksbetriebe mit gemeinsamen Aktivitäten.

Mehr Informationen zum Thema Bauen

Die Partner des Netzwerks Gutes Bauen in Hessen wollen zum einen den Informations- und Erfahrungsaustausch, zum anderen die Koordination der Aktivitäten aller Partner im Bereich des wirtschaftlichen und sicheren Bauens in Hessen fördern. 

Die bundes- und branchenweite Initiative Offensive Gutes Bauen (früher "Neue Qualität des Bauens - INQA-Bauen") will eine neue Qualität des Bauens fördern und möglichst vielen am Bau Beteiligten dabei helfen, qualitätsorientiert, sicher und wirtschaftlich bauen zu können. 

Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin finden Sie umfangreiche Informationen zu allen Fragen des Arbeitsschutzes, u.a. einen Branchenschwerpunkt Baustelle.

Information und Beratung RPen

Die Regierungspräsidien überwachen den Arbeitsschutz, beraten die Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und überprüfen in den Betrieben die Beschäftigungsbedingungen sowie die Produktions- und Arbeitsverfahren.

AnsprechpartnerInnen

Dr. Sebastian Schul
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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