Heimarbeit

Heimarbeit ist nach wie vor ein fester Bestandteil des Wirtschafts- und Arbeitslebens. Schwerpunkte von Heimarbeitstätigkeiten liegen vor allem in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie, der Gummi-, Kunststoff- und Lederverarbeitung, der Büroheimarbeit, im Textilgewerbe und im Handel.

Durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) geschützt wird, wer in eigener Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister arbeitet. Damit soll dem Risiko sozialer Benachteiligung dieser schlecht einsehbaren Arbeitsplätze vorgebeugt werden. Die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes sind zwingend. Sie können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden, noch können einzelne Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter nachträglich darauf verzichten. Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit sind die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes zu beachten und einzuhalten. Die Entlohnung richtet sich nach bindenden Festsetzungen, die den Charakter eines Tarifvertrages haben. Diese werden in Heimarbeitsausschüssen festgelegt, in denen jeweils Vertreter der Auftraggeberseite und der Beschäftigtenseite vertreten sind. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration führt dabei den Vorsitz in folgenden Heimarbeitsausschüssen:

  • Heimarbeitsausschuss für Lederwaren
  • Heimarbeitsausschuss für Adressenschreiben, Abschreibearbeiten und ähnliche Arbeiten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Heimarbeit vergeben, haben dies dem Regierungspräsidium Darmstadt, Entgeltprüfstelle, zu melden.

Alle Betroffenen und Interessenten an Heimarbeit können sich in Zweifelsfragen an das vorgenannte Regierungspräsidium, Abteilung Arbeitsschutz, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main, Telefon +49 (0) 69/2714-0 wenden.

Weitere Informationen und die bereits gültigen bindenden Festsetzungen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Wer nach Heimarbeit sucht, sollte sich unter anderem vor „unseriösen Angeboten“ in Kleinanzeigen von Tageszeitungen in Acht nehmen, wenn die Vergabe von Heimarbeit von Vorleistungen abhängig gemacht wird. Wenn eine Vorausgebühr verlangt wird, ist Vorsicht geboten.

Adressen

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

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