Bewertung von Managementsystemen im Arbeitsschutz

Unternehmen, die ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) führen, können dieses durch unabhängige Experten der Arbeitsschutzdezernate bei den Regierungspräsidien untersuchen und bewerten lassen. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen mit eigenständig geführtem, als auch an Unternehmen mit integriertem AMS. Die Untersuchung und Bewertung des AMS durch die hessischen Arbeitsschutzbehörden soll darüber Auskunft geben, ob das AMS geeignet ist, wirksam die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und ob die Ziele und Vorgaben des AMS im Unternehmen umgesetzt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Bewertungsverfahrens kann eine "ASCA-AMS-Bestätigung" ausgestellt werden.

AnsprechpartnerInnen

Michèle Wachkamp
Regierungspräsidium Gießen

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