Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Mit dem Arbeitsschutzgesetz wurde die Grundlage zur Förderung eines systembezogenen Ansatzes im betrieblichen Arbeitsschutz gelegt. Maßnahmen des Arbeitsschutzes sollen sich hierbei nicht nur auf die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, sondern auch auf die menschengerechte Gestaltung der Arbeit beziehen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Maßnahmen mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und den Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz zu verknüpfen. Arbeitsschutzmaßnahmen sind somit als Teil eines komplexen Systems zu betrachten, in dem alle Formen der Belastungen (physische, psychische etc.) zusammenwirken. Arbeits- und Gesundheitsschutz sollte dabei ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Betrieb sein, der sich durch die Schritte Plan – Do – Check – Act darstellen lässt.

Zuständigkeiten

Die Dezernate für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in den Regierungspräsidien überwachen den Arbeitsschutz, beraten die Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und überprüfen in den Betrieben die Beschäftigungsbedingungen sowie die Produktions- und Arbeitsverfahren.

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