Welchen Vorteil haben Sie, wenn Sie in Teilzeit ausbilden?
Den Fachkräftebedarf langfristig zu decken, wird für Sie als Arbeitgeber zu einer immer größeren Herausforderung. Deshalb wird es immer wichtiger, bei der Personalsuche neue Wege zu gehen, um bislang nicht ausgeschöpfte Potenziale des Arbeitsmarktes zu nutzen. Die Gewinnung von Personal wird in Zukunft auch davon abhängen, inwieweit es möglich ist, Beruf und Privatleben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens zufriedenstellend zu verbinden.
Teilzeitausbildung kann hier die Lösung des Problems sein. Eine stundenreduzierte Berufsausbildung ermöglicht es, Ausbildung und Familienaufgaben zu vereinbaren und damit auch dem Fachkräftemangel in Hessen nachhaltig entgegen zu wirken. Junge Menschen mit Familienverantwortung haben es häufig besonders schwer, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren. Dabei sind gerade sie engagiert, motiviert und belastbar und können mit ihrer sozialen Kompetenz punkten.
Nutzen Sie auch den Imagegewinn für Ihr Unternehmen. Mit einer solchen sozialen Komponente Ihres Ausbildungsangebots können Sie für sich werben. Eine Teilzeitausbildung kann in Ihrem Unternehmen zu einer Win-win-Situation für beide Seiten werden!
Die Vorteile in Kürze
- Mit den Personen, die Familie und Beruf vereinbaren, haben Sie Zugang zu einer weiteren Bewerbergruppe und sichern sich hoch motivierte Auszubildende. Durch die familiäre Verantwortung bringen Auszubildende ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent und Motivation mit.
- Im Wettbewerb um gute und geeignete Auszubildende profitieren Betriebe, die in Teilzeit ausbilden, von einem Image- und Standortvorteil: Sie leisten einen Beitrag zur Vereinbarkeit Familie und Berufsausbildung in einer modernen Gesellschaft. Sie zeichnen sich durch eine hohe Familienfreundlichkeit aus!
- Die Ausbildungszeit können Sie flexibel und passend zur Betriebsstruktur gestalten. Die Kammern unterstützen Sie gerne in dem Prozess.
Informationen für Unternehmen – Flexibles Ausbildungsmodell in Teilzeit
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurden zum 1. Januar 2020 die Möglichkeiten der Ausbildung in Teilzeit erweitert. Nach der Novellierung steht die Teilzeitberufsausbildung grundsätzlich allen Auszubildenden offen, wenn sich Unternehmen und Auszubildende einig sind.
Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend der reduzierten Stundenzahl, wobei ein Abschluss auch innerhalb der regulären Ausbildungsdauer nach wie vor möglich ist. Dies bedarf der Prüfung und Bewilligung durch die zuständigen Kammern und setzt bestimmte Kriterien, wie beispielsweise einen höheren Schulabschluss oder die Familiensorge voraus. Familiensorgende sind in der Regel hoch motiviert und entwickeln meist ihre Kompetenz der Selbstorganisation so weiter, dass ihre Leistungen den nötigen zusätzlichen Organisationsaufwand im Betrieb mehr als wettmachen.
Die positiven Erfahrungen der Unternehmen sind der beste Garant, Unternehmen für die Zielgruppe der Menschen mit Familiensorge zu öffnen. Viele Ausbildungsbetriebe bilden aufgrund der Erfolge wiederholt in Teilzeit aus. Und: Je einfacher und verlässlicher die Regelungen für die Teilzeitausbildung sind, desto eher lassen sich Unternehmen für diese gewinnen.
- Unternehmen mit Fachkräftebedarf
- Unternehmen, die reifere Auszubildende mit hohem Verantwortungsbewusstsein suchen
- Unternehmen, die Wert auf ein arbeitnehmer- und familienfreundliches Image legen
- Unternehmen, die eine geringe Anzahl an Bewerbungen erhalten und das Potenzial der Familiensorgenden neu in den Blick nehmen wollen
Die folgenden Bedingungen gelten für die Umsetzung der Teilzeitoption:
- die tägliche/wöchentliche Arbeitszeit darf bis zu 50 Prozent reduziert werden
- der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt
- die Teilzeitregelung kann für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden
- die Gesamtausbildungszeit kann entweder verlängert oder verkürzt werden
- eine Verlängerung umfasst maximal das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer
- eine Verkürzung kann bereits bei Vertragsabschluss oder während der Ausbildung auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags von Unternehmen und Auszubildenden bei der Kammer eingereicht werden
- Auszubildende haben einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 17 BBiG), dies gilt auch für die Teilzeitberufsausbildung.
Ziel der Servicestelle Teilzeit-Ausbildung ist es, die Teilzeitausbildung als flexibles Ausbildungsmodell bei Unternehmen in Hessen bekannter zu machen. Unsere Regionalberater/-innen machen Unternehmen auf die Chancen der Teilzeitausbildung aufmerksam und beraten bei der Umsetzung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr über die Teilzeitoption!
Hotline
Servicestelle Teilzeit-Ausbildung in Hessen
T 06151 2710-100 | Frau Hartmann
E-Mail: servicestelle-teilzeitausbildung(at)bwhw.de
www.teilzeitausbildung.de
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