Beteiligte im Netzwerk

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Das Netzwerk wurde im Jahr 2013 vom Hessischen Sozialministerium ins Leben gerufen und ist fachlich breit aufgestellt. Beteiligt sind:

  • die Kommunalen Spitzenverbände (Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag),
  • die Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK), die Landesärztekammer,
  • die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit,
  • die Ansprechpersonen von Jobcentern und Agenturen für Arbeit
    • Beauftragten für Chancengleichheit (BCA)
    • Arbeitgeberservice (AGS),
  • sowie einzelne Berufsverbände und Bildungsträger, die Teilzeit-Ausbildung (TZA) begleiten.

Die Ziele und Aufgaben des Netzwerks sind die Grundlage für das gemeinsame Arbeiten und wir werben um den Beitritt aller Kommunen in Hessen.

Live Mitschnitt Jubiläumsfachtag 25 Jahre Teilzeitausbildung in Hessen 20.06.2023

AnsprechpartnerInnen

Kerstin Christ

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
- Netzwerkkoordination, Arbeitsmarktförderung und -integration, Berufliche Bildung -
Telefon: 0611/3219-3416

Die Ausbildungsberatung ist eine zentrale Aufgabe der Kammern. Die Kammern müssen zur Durchführung und Überwachung der Berufsausbildung sowie der Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden Ausbildungsberater bestellen (BBIG und HwO).

Die zentrale Aufgabe des Ausbildungsberaters liegt demnach in der Beratung und Unterstützung aller an der Ausbildung beteiligten Personen und Stellen. Die Ausbildungsberater stehen in einem kontinuierlichen Austausch mit der regionalen Wirtschaft: z. B. finden Arbeitskreise in Kooperation mit dualen Partnern statt und es werden internationale Lehrlingsaustausche organisiert.
Schwerpunkte der Ausbildungsberatung für den Ausbildungsbetrieb:

  • Ausbildungsmöglichkeiten,
  • Ausbildungsvertrag sowie die sich daraus ergebenden Ausbildungspflichten,
  • Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte,
  • Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden und der Ausbilder, Bestellung von Ausbildern,
  • sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (Ausbildungsplan),
  • Verkürzung und Verlängerung von Ausbildungszeiten,
  • berufs- und arbeitspädagogische Fragen der Ausbildung,
  • Berichtsheftführung,
  • Berufsschulbesuch,
  • Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Kooperation mit den an der Ausbildung Beteiligten (duale Partner und Erziehungsberechtigte),
  • Information über einschlägige Gesetze, Vorschriften und Anordnungen,
  • Beratung bei Schwierigkeiten im Betrieb oder in der Berufsschule,
  • Information über Zwischen- und Abschlussprüfungen,
  • Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten.

Schwerpunkte der Ausbildungsberatung für Auszubildende

  • Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis,
  • Verkürzung der Ausbildungszeiten (Anrechnung, Verkürzung, vorzeitige Zulassung) sowie Verlängerung der Ausbildung,
  • Berufsschulbesuch,
  • Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen (Anmeldung, Zulassung, Anforderungen und Ablauf)
  • Aufstiegs-, Fortbildungs- und Förderungsmöglichkeiten,
  • Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei Leistungs- und Entwicklungsstörungen.

Neben den Beratungsaufgaben nimmt die Kammer aber auch eine Kontrollfunktion wahr, um die Ausbildungsqualität des dualen Systems sicher zu stellen. Die Überwachung umfasst dabei:

  • Art und Einrichtung der Ausbildung,
  • Einhaltung der Ausbildungsordnung,
  • Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplans,
  • Einhalten des Verbots der Beschäftigung der Auszubildenden mit ausbildungsfremden Arbeiten,
  • Freistellung zum Besuch der Berufsschule bzw. von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel,
  • Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BBiG, Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz),
  • Erfüllung von Aufgaben zur Behebung von Eignungsmängeln.

Auf allen Internetseiten der Kammern sind in der Regel Buttons platziert, die zum Bereich Bildung und weiter zum Bereich Berufsausbildung bzw. Ausbildung führen. In dieser Rubrik finden Sie Ihren Ausbildungsberater/ Ihre Ausbildungsberaterin.
(Quelle: Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb))

Adressen

Landesinnungsverband
Friseurhandwerk Hessen
Nürnberger Str. 19
63450 Hanau
Tel.: 06181/92 30 6-0
Fax: 06181/92 30 6-30
E-Mail: info(at)friseurverband.de
URL: https://www.friseurverband.de/

Die Suche nach einem Ausbildungsplatz ist oft nicht leicht – unabhängig davon, ob Sie die Ausbildung in einem Betrieb oder an einer Schule machen möchten. Bei Ihrer individuellen Suche nach einer geeigneten Ausbildung steht Ihnen die Berufsberatung der Agentur für Arbeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Werden Sie selbst aktiv und informieren Sie sich auch online über die Vielfalt der Ausbildungsmöglichkeiten. Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Suche nach freien betrieblichen Ausbildungsstellen. In KURSNET finden Sie Informationen zu verschiedenen schulischen Ausbildungsmöglichkeiten.
Gehen Sie bei Ihrer Suche nach einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung am besten ganz gezielt vor. Folgende Hinweise können dabei hilfreich sein:

  • Fangen Sie rechtzeitig mit Ihrer Suche an – das bedeutet in aller Regel 1 bis 1 1/2 Jahre vor dem gewünschten Ausbildungsbeginn.
  • Nehmen Sie die Unterstützung der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Anspruch: 
    • Die Berufsberatung hilft Ihnen mit ihrem individuellen Vermittlungsservice bei der Suche nach einer passenden betrieblichen Ausbildungsstelle und vermittelt Ihnen ausgewählte Adressen von Ausbildungsstellen an Ihrem Wohnort oder – wenn Sie das möchten – auch im gesamten Bundesgebiet.
    • Ihre Berufsberaterin bzw. Ihr Berufsberater informiert Sie auch über die regionalen schulischen Ausbildungsmöglichkeiten und die für Ihren Berufswunsch geltenden Zugangsvoraussetzungen sowie Bewerbungstermine.
    • Nutzen Sie die Berufsberatung Ihrer Agentur für Arbeit auch, wenn Sie Fragen zu Ihrer Berufswahl haben oder sich eine neutrale Meinung einholen möchten.
      Sollten Sie bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner mit eigener Durchwahl haben, erhalten Sie Hilfe unter der BA- Hotline 0800 4 5555 20 (kostenfrei) von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr. Erwähnen Sie in jedem Fall, dass Sie Interesse an Teilzeitausbildung haben.
  • Nutzen Sie zusätzlich die Möglichkeiten der eigenständigen Ausbildungssuche.
  • Erschließen Sie sich zusätzliche Möglichkeiten und überlegen Sie sich, ob alternative Berufe für Sie in Frage kommen oder ob Sie sich auch in anderen Regionen bewerben möchten.
  • Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn es nicht auf Anhieb klappt. In den meisten Fällen braucht man Geduld und Durchhaltevermögen, bis man die richtige Ausbildungsstelle gefunden hat.

Die Betreuung von Langzeitarbeitslosen und ihren Familien wird von den Jobcentern wahrgenommen. Diese sind verschieden organisiert, wobei bundesweit in der Regel eine gemeinsame Einrichtung, bestehend aus der jeweiligen regionalen Agentur für Arbeit und der jeweiligen Kommune, zuständig ist. Daneben gibt es allerdings 108 Kommunen, die allein für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen verantwortlich sind (sogenannte „zugelassene kommunale Träger“ oder „Optionskommunen“).

In Hessen hat sich mehr als die Hälfte der kommunalen Gebietskörperschaften für die alleinige Trägerschaft entschieden. Von insgesamt 26 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten nehmen inzwischen 16 die Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in besonderen Einrichtungen unter der Bezeichnung „Kommunale Jobcenter“ wahr. Hessen ist damit bundesweit „Optionsland Nr. 1“.

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