Sicherung des Lebensunterhalts
Bei den steuerfinanzierten SGB II-Leistungen handelt es sich um eine vorübergehende Nothilfe des Staates zur Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums von erwerbsfähigen Hilfesuchenden, die möglichst bald durch entsprechende Förderungsmaßnahmen und auch Eigeninitiative wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert und von staatlichen Leistungen nach dem SGB II unabhängig werden sollen.
Ziel des Gesetzes ist, insbesondere langzeitarbeitslose erwerbsfähige Menschen aktiv in die Arbeitsvermittlung einzubinden, damit sie ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen (Partner/Partnerin, im Haushalt lebende unter 25-jährige, unverheiratete Kinder) aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Soweit erforderlich, werden unterstützend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gewährt. Eine Unterstützung erfolgt, wenn der Lebensunterhalt nicht durch Arbeit oder mit vorhandenem anrechenbarem Einkommen (auch nicht ausreichendes Erwerbseinkommen) oder Vermögen bestritten werden kann.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden in Höhe eines monatlichen Pauschalbetrags (Regelbedarf) erbracht. Der Regelbedarf umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Zusätzlich werden noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt.
Die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II setzt eine Antragstellung voraus. Beratung und Hilfestellung erfolgt durch die Jobcenter vor Ort.
Nähere Informationen zum Arbeitslosengeld II und den zuständigen Jobcentern können Sie auf der Informationsplattform SGB II des BMAS, der Seite der Kommunalen Jobcenter in Hessen sowie der Homepage der Bundesagentur für Arbeit abrufen.