Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Im Sozialgesetzbuch II ist als durchgängiges Prinzip die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verfolgen. Seit dem 1. Januar 2011 ist für die Verwirklichung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt die Bestellung einer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) in § 18 e SGB II verankert worden. Diese sollen gemäß dem Gesetzesauftrag die kommunalen Jobcenter sowie die gemeinsamen Einrichtungen in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern unterstützen und beraten. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration begleitet seit 2011 in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landkreistag und dem Hessischen Städtetag eine Unterarbeitsgruppe,  die die Entwicklung und Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt nach § 18e SGB II beobachtet und befördert. Informationen über Aktivitäten der BCA der kommunalen Jobcenter können auf der Homepage des Hessischen Landkreistages unter Fachtagungen abgerufen werden.

Ebenso wird auf Länderebene zusammen mit dem Bund die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, also die Gleichstellung im SGB II in verschiedenen Arbeitsgruppen befördert.

Darüber hinaus hat sich im Jahr 2011 die Arbeitsgemeinschaft "Trialog Chancengleichheit Hessen" gebildet, deren Mitglieder die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Arbeitsagenturen und Jobcentern, die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration sind. Besonders beim Thema Arbeitsmarkt wird sichtbar, wie wichtig diese Vernetzung auf den verschiedenen Ebenen und über sie hinweg ist. Die demografische Entwicklung und die gleichzeitig steigende Nachfrage nach qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern macht es notwendig, dass Frauen beständiger und nach Familienphasen schneller wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der Trialog setzt wichtige Impulse für die regionalen Akteure, für die Vernetzung der verschiedenen Institutionen vor Ort wie für deren Aktivitäten und bei der Öffentlichkeitsarbeit.

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