Eingliederung in Arbeit

Arbeit stellt ein zentrales Element der gesellschaftlichen Teilhabe dar. Daher steht die Überwindung von Arbeitslosigkeit und die Eingliederung in Ausbildung oder in das Erwerbsleben im Mittelpunkt des SGB II. Die Bandbreite der Integrationshilfen ist breit gefächert und reicht von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (sogenannte "Ein-Euro-Jobs") bis zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. In einer Eingliederungsvereinbarung legen Jobcenter und Leistungsbezieher passgenaue und konkrete Verantwortlichkeiten und Schritte zur Integration in den Arbeitsmarkt fest.

Neben den Leistungen, die direkt der Arbeitsmarktintegration dienen, bieten die Jobcenter auch den Zugang zu Angeboten der Kommunalen Daseinsvorsorge, wie Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialer Betreuung und Kinderbetreuung.

Hessen: Erste flächendeckende Studie zu Leistungen nach § 16a SGB II in einem Bundesland

Ministerium für Soziales und Integration legt Fokus auf psychosoziale Betreuung

2017 hatte das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität Frankfurt am Main im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) erstmals die Strukturen des Gesamtsystems der sozial-integrativen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II in einem Bundesland (Hessen) erhoben und in einer Studie veröffentlicht. Die Leistungen nach § 16a SGB II umfassen die Betreuung von Kindern und die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung. Untersucht wurden die Kooperationsbeziehungen zwischen den Akteuren auf der Grundlage einer Befragung von Jobcentern, Kommunen und Leistungserbringern. Vorrangiges Ziel war es, fördernde und hemmende Faktoren zu identifizieren. Insgesamt zeichnete die Studie ein breites und vielfältiges Bild der Kooperationen vor Ort und gab aufschlussreiche Hinweise und Handlungsempfehlungen für eine Optimierung der Zusammenarbeit.

Anknüpfend an die Studie und insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Anteil psychischer Erkrankungen an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei etwa 15% liegt und dieser Anteil bei den Kundinnen und Kunden der Jobcenter noch höher liegen dürfte, rückte das HMSI die psychosoziale Betreuung im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit den Jobcentern verstärkt in den Fokus.

Die gemeinsam mit dem IWAK durchgeführte Veranstaltung „Jobcenter und Beratungsstellen – Zusammenarbeit bei psychosozialen Problemen“ am 21. März 2018 knüpfte denn auch unmittelbar an die Ergebnisse der IWAK-Studie an. Ziel war es, die Erkenntnisse zur Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungserbringern auf dem Feld der psychosozialen Betreuung zu vertiefen, weiter zu konkretisieren und daraus Impulse für die Weiterentwicklung vor Ort abzuleiten.

In einer weiteren Veranstaltung „Psychische Gesundheit und SGB II - Handlungsmöglichkeiten für Jobcenter und Kommunen“ am 2. Mai 2019 stand die Frage im Mittelpunkt, wie psychische Probleme, Störungen und Erkrankungen oder Anhaltspunkte dafür besser erkannt werden können und welche Handlungsmöglichkeiten es für Jobcenter und Kommunen auf diesem Feld gibt, um Betroffene bei ihrer Suche nach der passenden Hilfe zu unterstützen.

In beiden Veranstaltungen wurde die Thematik mittels Impulsreferaten, Präsentationen guter Praxisbeispiele und themenbezogener Arbeitsgruppen behandelt und vertieft.

Die positiven Erfahrungen des Kommunalen Jobcenters Marburg-Biedenkopf aufgreifend nahm das Ministerium zusätzlich Kontakt mit der Stiftung Deutsche Depressionshilfe auf. Deren Angebot eines „Psychosozialen Coachings“, das in Marburg bereits erfolgreich umgesetzt wird, eröffnet den Jobcentern eine weitergehende Handlungsoption, indem es Kundinnen und Kunden vor Ort die Möglichkeit bietet, Gesprächstermine mit einem Psychologen bzw. einer Psychologin des Psychosozialen Coachings wahrzunehmen. Das Angebot ist freiwillig und wird durch das Fallmanagement oder die Arbeitsvermittlung an Kundinnen und Kunden im Jobcenter herangetragen, wenn eine psychische Erkrankung vermutet wird. Dazu werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des teilnehmenden Jobcenters durch die Psychologen regelmäßig geschult. Das „Psychosoziale Coaching“ stößt bei den Jobcentern inzwischen auf reges Interesse. Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe hat entsprechende Kooperationen auch in weiteren Regionen Deutschlands angestoßen.

Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie in der nachstehend als Download bereitgestellten Studie des IWAK, in den Dokumentationen der Veranstaltungen vom 21. März 2018 und 2. Mai 2019 sowie in dem Informationsblatt der Stiftung Deutsche Depressionshilfe zum Instrument des Psychosozialen Coachings.

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