Mindestlohn

Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11. August 2014 wurden verschiedene Arbeitnehmerrechte gestärkt.

Eine wesentliche Maßnahme war das darin geregelte Mindestlohngesetz (MiLoG), welches zum 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn für das gesamte Bundesgebiet einführte.

Bei seiner Einführung am 1. Januar 2015 betrug der gesetzliche Mindestlohn EUR 8,50 brutto pro Zeitstunde. Seitdem wurde er regelmäßig angehoben:

  • ab dem 01.01.2017: auf EUR 8,84,
  • ab dem 01.01.2019: auf EUR 9,19,
  • ab dem 01.01.2020: auf EUR 9,35,
  • ab dem 01.01.2021: auf EUR 9,50,
  • ab dem 01.07.2021: auf EUR 9,60,
  • ab dem 01.01.2022: auf EUR 9,82,
  • ab dem 01.07.2022: auf EUR 10,45,
  • ab dem 01.10.2022: auf EUR 12,00,
  • ab dem 01.01.2024: auf EUR 12,41.

Dieser gesetzliche Mindestlohn stellt eine Lohnuntergrenze dar. Das heißt, jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Bruttoarbeitsentgelt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Tarifverträge, Arbeitsverträge oder einige gesetzliche Regelungen können eine andere Lohnhöhe vorsehen. Weniger als den gesetzlichen Mindestlohn darf ein Arbeitgeber aber in keinem Fall zahlen. Dies gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs).

Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen angepasst. Wie die Anpassung ausfällt, entscheidet eine ständige Mindestlohnkommission (bestehend aus Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften) turnusmäßig alle zwei Jahre.

Informationen über die Höhe des aktuellen gesetzlichen Mindestlohns sind über folgenden Link abrufbar: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html.

Darüber hinaus bietet das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einen Rechtsrahmen, um tarifliche Mindestlöhne innerhalb einer Branche auf alle Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu erstrecken, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat.

Eine Auflistung der vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz geschützten Branchen ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Entsendung-von-Arbeitnehmern/entsendung-von-arbeitnehmern.html.

Überdies gelten tarifliche Mindestlöhne verbindlich für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einer Branche, wenn der einschlägige Tarifvertrag gemäß den Regelungen des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Das Verzeichnis aller allgemeinverbindlichen Tarifverträge finden Sie unter dem Link: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/Allgemeinverbindliche-Tarifvertraege/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html – dort unter: Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.

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