Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Faire Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen, aber auch faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten – beides soll bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sichergestellt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür hat das Land Hessen mit dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) geschaffen. Öffentliche Stellen dürfen Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten bei Auftragsausführung mindestens den jeweils geltenden Tariflohn zahlen.

Unternehmen müssen deshalb bei Angebotsabgabe für öffentliche Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert von über 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) eine schriftliche Verpflichtungserklärung darüber abgeben, dass sie ihren Beschäftigten mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die sich

  • aus einem nach dem Tarifvertragsgesetz allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 HVTG) oder
  • aus einer nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen Rechtsverordnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 HVTG)

ergeben.

Soweit eine Auftragsleistung keinen tariflichen Rechtsnormen unterliegt, müssen sich die Unternehmen schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens ein Entgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (§ 4 Abs. 2 HVTG) zu gewähren.

Für Auftragsvergaben im öffentlichen Nahverkehr gelten Sonderregelungen zur Tariftreue (§ 8 HVTG). Hier müssen sich die Unternehmen schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten ein Entgelt entsprechend den sogenannten repräsentativen Tarifverträgen zu zahlen. Das HVTG stattet dabei den Tariftreuebeirat mit Entscheidungsbefugnissen aus, die in Deutschland einmalig sind. Der Beirat selbst – paritätisch besetzt mit Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite – stellt die repräsentativen Tarifverträge für die Vergabeverfahren im ÖPNV fest.

Erstmalig wurde am 8. Februar 2016 im Staatsanzeiger Nr. 6 die Liste der vom Tariftreuebeirat festgestellten repräsentativen Tarifverträge für den ÖPNV veröffentlicht. Seitdem erfolgt eine laufende Aktualisierung der Liste mit den für repräsentativ erklärten Tarifverträgen, welche im Staatsanzeiger veröffentlicht und in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) mit den einzelnen Tarifverträgen eingestellt wird.

Die Geschäftsstelle des Tariftreuebeirats ist in der Abteilung „Arbeit“ des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales eingerichtet.

Mit der Novellierung des HVTG zum 1. September 2021 wurde darüber hinaus in der Abteilung „Arbeit“ des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales eine HVTG-Kontaktstelle eingerichtet. Im Rahmen von öffentlichen Aufträgen erteilt die Kontaktstelle Beschäftigten, Unternehmen sowie öffentlichen Auftraggebern Auskünfte zu gesetzlich oder tarifvertraglich geltenden Entgelten und Arbeitsbedingungen. Bei Fragen wenden Sie sich an das:

Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
– Kontaktstelle nach dem HVTG –
Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden
Postfach 3140, 65021 Wiesbaden
Telefon: 0611 3219-3297
Telefax: 0611 32719-3700
E-Mail: KontaktstelleHVTG(at)hsm.hessen.de

Den Gesetzestext zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz finden Sie hier:

AnsprechpartnerInnen

Die Geschäftsstelle des Tariftreuebeirates wird im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Abteilung "Arbeit", geführt.

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