Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Die Gewährleistung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe unseres Sozialstaates. Um dieser Verantwortung angesichts einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden, haben sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger auf die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) verständigt.

Mit diesem Zusammenschluss soll erreicht werden, dass die Akteure im deutschen Arbeitsschutzsystem eine abgestimmte Strategie verfolgen, Synergieeffekte erzielt werden und die Aufsichtstätigkeit gestärkt wird. Es gilt, den Arbeitsschutz in Deutschland zu modernisieren und Anreize für Betriebe zu schaffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu festigen. Dazu wurde die GDA im Jahr 2008 im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII als Gemeinschaftsaufgabe verankert.

Zur Erreichung ihre Ziele kooperieren die GDA-Träger mit weiteren Partnern: Neben den Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern) bringen Fachverbände, wissenschaftliche Institute sowie die gesetzlichen Krankenkassen ihr Wissen und ihre Erfahrungen in die GDA ein. Diese Kooperationspartner wirken in den Arbeitsprogrammen mit und beteiligen sich auch an der Weiterentwicklung der Strategie insgesamt.

Im Mai 2021 wurde die nunmehr 3. Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durch Bundesarbeitsminister Heil gestartet. In dieser GDA-Periode, die bis 2025 dauern wird, verfolgen Länder und Unfallversicherungsträger das Ziel, durch strukturierte Betriebsbesichtigungen ein abgestimmtes Aufsichtshandeln zu fördern. Damit fokussieren sich alle Aufsichtsinstitutionen sowohl auf die betriebliche Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen als auch auf die Erstellung einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf kleineren und mittleren Betrieben bis 250 Beschäftigte.

Um diesem Ziel Ausdruck zu verleihen, steht die 3. GDA-Periode unter dem Titel „Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“. Eine zusätzliche fachliche Vertiefung erfolgt in den drei Arbeitsprogrammen

die über die fachliche Aufsichtstätigkeit hinaus auch Informationsmaterial und Qualifizierungsmöglichkeiten für betriebliche und überbetriebliche Akteure erarbeiten und bereitstellen.

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