Die Bräunung, eine Schutzreaktion der Haut
Die energiereiche UV-Strahlung tritt tief in unsere Haut ein und schädigt dort die Erbinformation im Zellkern. Um sich zu schützen reagiert die Haut sofort, in dem sie den Farbstoff Melanin bildet, der sich wie ein Sonnenschirm über die Zellen ausbreitet und diese vor Zerstörung schützen soll.
Die Haut "vergisst nichts"
Sobald die Schmerzen und die Hautrötung abgeklungen sind, hat der Einzelnen einen Sonnenbrand in der Regel sehr schnell wieder vergessen. Die Haut "vergisst" jedoch nichts! Jeder Sonnenbrand wird auf einem virtuellen Konto verbucht und aufaddiert. Oberflächlich mag die Haut wieder ausgeheilt erscheinen, in den tieferen Hautschichten bleiben jedoch immer geschädigte Zellen zurück, die später entarten und zu Hautkrebs führen können.
Die Haut von Kindern und Jugendlichen ist viel empfindlicher als die von Erwachsenen, zudem verbringen sie mehr Zeit im Freien und sind der natürlichen UV-Strahlung in höherem Maße ausgesetzt. Dementsprechend wird bereits während der ersten 18 bis 20 Lebensjahre ein großer Teil der UV-Lebensdosis gesammelt. Um eine weitere zusätzliche Hautbelastung zu vermeiden, dürfen Kinder und Jugendliche, außer in streng abzuwägenden medizinischen Fällen, künstlicher UV-Strahlung nicht ausgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und in der UV-Schutzverordnung die Nutzung von Solarien durch Kinder und Jugendliche unmissverständlich verboten!
Kindern und Jugendlichen ist der Zutritt zu Solarien verboten - Und das aus gutem Grund!
Schutz vor künstlicher UV-Strahlung aus Solarien
Die intensiv gebräunte Haut gilt hierzulande noch immer als Schönheitsideal und ist für viele der Inbegriff eines aktiven, gesunden und sportlichen Menschen. Dies war nicht immer so, am Anfang des letzten Jahrhunderts war eine vornehme Blässe en vogue. Der Wandel setzte mit Beginn der 1950er Jahre ein, als die Menschen mehr Geld und Freizeit hatten, sich in Folge dessen einen Urlaub im sonnigen Süden leisten konnten und die gebräunte Haut zunehmend zum Statussymbol avancierte. Der Sonnenbrand mit stark geröteter und anschließend sich abschälender Haut gehörte bei der heutigen Generation 40puls zu einem schönen Sommer, wie Schwimmbadbesuche oder Eis essen.
Das Märchen von der gesunden Bräune
"Bist Du aber schön braun, warst du im Urlaub?" Wer hat diesen Satz nicht schon so oder in ähnlicher Form gehört?
Um das ganze Jahr diesen Urlaubseffekt zu erleben, ist für viele Menschen der regelmäßige Gang in ein Solarium selbstverständlich. Doch seit die moderne Sonnenbank im Jahre 1975 erfunden und nach und nach zu einem Massenphänomen wurde, steht die Anwendung künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Strahlung) zu rein kosmetischen Zwecken zunehmend in der Kritik.
Ultraviolette Strahlung ist in höchstem Maße krebserzeugend
Auch wenn die Ursachen für die Entstehung von Hautkrebs komplex sind, ist es zwischenzeitlich wissenschaftlich eindeutig erwiesen, dass die Exposition gegenüber natürlicher und künstlich erzeugter UV-Strahlung der größte Risikofaktor für dessen Bildung ist. Aus diesem Grund stufte im Jahr 2009 die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) UV-Strahlung generell in die höchste Kategorie krebsauslösender Faktoren ein. Somit steht die Einwirkung von UV-Strahlung auf die menschliche Haut in der gleichen Gefährdungskategorie wie die Karzinogene Asbest, Benzol und Tabakrauch. Gesunde Bräune ist, den Forschungsergebnissen zufolge, auch in einem Solarium nicht zu haben.
Da es nach Aussage der Stiftung Deutsche Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) keine Tipps zu einem Solariumsbesuch ohne mögliche spätere Schädigungen gibt, empfehlen diese Institutionen Solarien erst gar nicht zu nutzen.
Um Personen, die dennoch nicht auf einen Solariengang verzichten möchten, vor der schädlichen Wirkung künstlich erzeugter UV-Strahlen bestmöglich zu schützen, wurde im Jahr 2011 die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) erlassen. Sie wendet sich an die Betreiber von Sonnenstudios und Solarien und legt die Standards für einen sicheren Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten fest.
Das sollten Sie als Nutzerin oder Nutzer von Solarien wissen
Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) soll Sie als Nutzer vor mangelhaften Bestrahlungsgeräten und falscher bzw. übermäßiger Anwendung künstlich erzeugten UV-Strahlung schützen. Sie regelt den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten (Solarien), die zu kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- und Zahnheilkunde gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.
Allerdings dürfen Minderjährige keine Solarien benutzen. Das Verbot ist von den Betreiberinnen und Betreibern der Solarieneinrichtungen konsequent umzusetzen. Grund dafür ist, dass das Risiko, im Erwachsenenalter an Hautkrebs zu erkranken, steigt, wenn Menschen bereits in Kindheit und Jugend verstärkt der UV-Strahlung ausgesetzt waren (insbesondere mit Sonnenbränden). Bei Kindern und Jugendlichen, die schon früh eine erhöhte Anzahl an UV-bedingten Pigmentmalen erworben haben, steigt das Risiko einer Melanomentstehung, wenn sie sich neben natürlicher UV-Strahlung (Sonne) zusätzlich künstlicher UV-Strahlung aussetzen. Schäden an den Hautzellen, die zu Hautkrebs führen können, werden vor allem im Jugendalter angelegt, wenn sich die Haut noch entwickelt.
Geräte- und betriebstechnische Anforderungen
- Die erythemwirksame (sonnenbrandverursachende) Bestrahlungsstärke darf im Wellenlängenbereich von 250 bis 400 Nanometer nicht mehr als 0,3 Watt/m² betragen.
Hintergrundwissen:
Eine erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt/m² entspricht ungefähr dem Wert der stärksten natürlichen Sonneneinstrahlung auf der Erde. Diese wird in der Mittagssonne am Äquator erreicht und entspricht einem UV-Index (abgekürzt UVI) von 12. - UV-Schutzbrillen der Schutzstufe 2 - 5 nach DIN EN 170 müssen vom Betreiber bereitgehalten und jeder Nutzerin und jedem Nutzer angeboten werden.
- Lässt das UV-Bestrahlungsgerät bauartbedingt variable Bestrahlungsabstände zu, dann muss sichergestellt sein, dass der erforderliche Mindestabstand eingehalten wird. Dies kann z.B. durch eine Abstandsmarkierung erfolgen.
- Eine leicht erreichbare Notabschaltung am UV-Bestrahlungsgerät muss der Nutzerin bzw. dem Nutzer jederzeit den vorzeitigen Bestrahlungsabbruch ermöglichen.
- Das UV-Bestrahlungsgerät muss mit einer Zwangsabschaltung ausgestattet sein, die das Gerät bei einer erythemwirksamen Bestrahlung von mehr als 800 Joule/m² automatisch abschaltet.
- Für die Erstbestrahlung muss eine erythemwirksame Bestrahlung von maximal 100 Joule/m² einstellbar sein.
- Der Betreiber eins UV-Bestrahlungsgerätes muss ein Geräte- und Betriebsbuch führen, in dem unter anderem die Gerätedaten und alle regelmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten, Prüfungen und die tatsächliche erythemwirksame Bestrahlungsstärke einzutragen sind.
Einsatz, Aufgaben, Qualifikation und Fortbildung des Fachpersonals
- Während der gesamten Betriebszeiten der UV-Bestrahlungsgeräte muss mindestens eine als Fachpersonal qualifizierte Person zur Beratung der Kunden und Kontrolle der Geräte anwesend sein.
- Das Fachpersonal muss der Kundschaft die sichere Einweisung in die Gerätebedienung und in die Notabschaltung anbieten.
- Durch das Fachpersonal muss mindestens zu Beginn einer Bestrahlungsserie, ein auf die Nutzerin bzw. den Nutzer abgestimmtes Beratungsgespräch, mit dem Angebot der Hauttypbestimmung und der Erstellung eines individuellen Dosierungsplans, erfolgen.
- Das Fachpersonal unterliegt bezüglich der Fortbildung bundeseinheitlichen Mindeststandards. Durch die Ausbildung wird es in die Lage versetzt die Kundinnen und Kunden fachgerecht zu beraten, Geräteeinstellungen vorzunehmen sowie technische Defekte der Bestrahlungsgeräte zu erkennen.
Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber den Kundinnen und Kunden
- Kennzeichnung des UV-Bestrahlungsgerätes mit einem Warnhinweis.
- Aushang im Geschäftsraum mit Auflistung der Ausschlusskriterien die gegen die Nutzung eines Solariums sprechen.
- Aushang von Schutzhinweisen in der Kabine.
- Hinweis im Eingangsbereich des Sonnenstudios oder am Standort des Gerätes
- "Benutzung von Solarien für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten"
- Angebot einer Informationsschrift zu den Gefahren und Risiken einer UV-Bestrahlung
- Aushändigung der Dokumentation des Beratungsgespräches, der Hautypbestimmung und des Dosierungsplans
Ihr persönlicher Solariums-Check
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt jedem, der trotz der gesundheitlichen Risiken ein Solarium nutzen möchte, grundsätzlich selbst zu überprüfen, ob vom Betreiber auf den Gesundheitsschutz der Kunden geachtet wird. Das BfS hat hierzu eine Solariums-Checkliste veröffentlicht, die für Sie hier in leicht abgeänderter Form zum Download bereitsteht.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes vom Besuch eines Solariums zu Bräunungszwecken abzuraten:
- Sie können überhaupt nicht bräunen, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, wenn Sie der Sonne oder künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind (Hauttyp I);
- Sie bekommen leicht einen Sonnenbrand, wenn Sie der Sonne oder künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind (Hauttyp II);
- Ihre natürliche Haarfarbe ist rötlich;
- Ihre Haut neigt zur Bildung von Sommersprossen oder Sonnenbrandflecken;
- Ihre Haut weist mehr als 40 bis 50 Pigmentmale (Muttermale und Leberflecke) auf;
- Ihre Haut weist auffällige (atypische) Leberflecke (asymmetrisch, unterschiedliche Pigmentierung, unregelmäßige Begrenzung) auf;
- Ihre Haut weist auffällige, scharf begrenzte entfärbte Bereiche auf (Scheckhaut);
- Sie leiden aktuell unter einem Sonnenbrand;
- Sie hatten als Kind häufig einen Sonnenbrand;
- Ihre Haut zeigt Vorstufen von Hautkrebs oder es liegt oder lag eine Hautkrebserkrankung vor;
- bei Ihren Verwandten ersten Grades (Ihren Eltern oder Ihren Kindern) ist schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) aufgetreten;
- Sie neigen zu krankhaften Hautreaktionen infolge von UV-Bestrahlung;
- Sie leiden an Hautkrankheiten;
- Sie verwenden Kosmetika, die zu fotoallergischen und fototoxischen Reaktionen führen können;
- Sie nehmen Medikamente ein, die als Nebenwirkung die UV-Empfindlichkeit Ihrer Haut erhöhen;
- Ihr Immunsystem ist krankheitsbedingt geschwächt.
Im Zweifelsfall holen Sie bitte ärztlichen Rat ein.
Schutzhinweise
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wird empfohlen:
- Verwenden Sie keine Sonnenschutzmittel oder Produkte, die die Bräunung beschleunigen.
- Entfernen Sie möglichst einige Stunden vor der Solarium-Benutzung alle Kosmetika.
- Vorsicht bei der Einnahme von Medikamenten. Einige haben die Nebenwirkung, die UV-Empfindlichkeit Ihrer Haut zu erhöhen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
- Tragen Sie während der Solarium-Benutzung den Ihnen ausgehändigten Augenschutz (UV-Schutzbrille). Kontaktlinsen und Sonnenbrillen sind kein Ersatz für die UV-Schutzbrille.
- Halten Sie die empfohlenen Bestrahlungszeiten und -pausen Ihres individuell erstellten Dosierungsplans ein. Der Dosierungsplan gilt nur für das ausgewählte Solarium und ist Ihrem Hauttyp angepasst.
- Wenn Sie ein Solarium benutzt haben, sollten Sie weder vorher noch nachher ein natürliches Sonnenbad nehmen.
- Vermeiden Sie Sonnenbrand (Hautrötung oder Blasen). Ein Sonnenbrand kann einige Stunden nach der Solarien-Benutzung auftreten. Falls ein Sonnenbrand auftritt, sollten keine weiteren Bestrahlungen bis zur vollständigen Abheilung des Sonnenbrands stattfinden. Holen Sie ärztlichen Rat ein. Mit der Bestrahlung sollte erst nach Befragen einer Ärztin oder eines Arztes wieder begonnen werden.
- Treten unerwartete Effekte, wie beispielsweise Juckreiz, Brennen oder ein Spannungsgefühl, innerhalb von 48 Stunden nach einer Bestrahlung auf, sollten Sie vor weiteren Bestrahlungen ärztlichen Rat einholen.
- Halten Sie den empfohlenen Abstand zum Solarium ein.
- Benutzen Sie das Solarium nicht, wenn Sie Beschädigungen am Gerät feststellen.