Schutz der Beschäftigten und Verbraucher beim Umgang mit Chemikalien
Alle Hersteller und Importeure der Europäischen Union dürfen nur solche Produkte in den Verkehr bringen, die den Verbraucher oder die Umwelt durch enthaltene gefährliche Stoffe und Zubereitungen nicht gefährden. Daher sind sie verpflichtet, Stoffe, die sie in Mengen ab einer Tonne herstellen oder importieren, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registrieren zu lassen. Diese Verpflichtung des Herstellers oder Importeurs hat das Ziel, die möglichen Gefahren von Chemikalien bereits frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierfür sind gesicherte Informationen über die Eigenschaften von Chemikalien unerlässlich.
Damit alle Beteiligten in der Lieferkette von der Produktion einer Chemikalie bis zu ihrer Verwendung diese Informationen erhalten, werden die zentralen Sicherheits- und Verwendungshinweise durch das Sicherheitsdatenblatt vermittelt, welches jeder Lieferant seinen Kunden zur Verfügung stellen muss.
Der Vollzug überprüft stichprobenhaft, die Angaben im Sicherheitsdatenblatt zur Einstufung, Kennzeichnung, Grenzwerten und persönlicher Schutzausrüstung. Weiter können formale Anforderungen an das Etikett geprüft werden.
- Abschlussbericht - Projekt der Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen im Jahr 2016 (Stichprobenplan zur Marktüberwachung von Chemikalien in Hessen) (PDF, 3 MB)
- Abschlussbericht - Projekt der Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen in den Jahren 2014 und 2015 (Stichprobenplan zur Marktüberwachung von Chemikalien in Hessen) (PDF, 3 MB)
- Abschlussbericht - Projekt der Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen in den Jahren 2012 und 2013 (Stichprobenplan zur Marktüberwachung von Chemikalien in Hessen) (PDF, 3 MB)
Angela Crone
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
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