Hersteller und Importeure der EU dürfen nur Produkte in den Verkehr bringen, die den Verbraucher oder die Umwelt durch enthaltene gefährliche Stoffe und Zubereitungen nicht gefährden.
Die gesetzlichen Regelungen zu Medizinprodukten verfolgen das Ziel, europaweit für Patienten, Anwender und Dritte eine hohe Sicherheit dieser Produkte zu gewährleisten.