Lohnkostenerstattung für Beschäftigungsstellen

Das Land Hessen erstattet hessischen privaten Beschäftigungsstellen in zwei Fällen die Lohnkosten:

  1. Für Freistellungen zur Teilnahme an Ehrenamtsschulungen
    Für die Freistellung ihrer Beschäftigten zur Teilnahme an anerkannten Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes erstattet das Land Hessen den privaten Beschäftigungsstellen das für den Zeitraum der Freistellung tatsächlich fortgezahlte Entgelt (ohne Zulagen und Sonderzahlungen).
  2. Für Kleinst- und Kleinbetriebe für die Freistellung ihrer Beschäftigten zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung. Kleinst- und Kleinbetriebe, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, können für die Hälfte des täglich fortgezahlten Entgelts während der Freistellung eine Erstattung (ohne Zulagen und Sonderzahlungen) geltend machen.

Beide Erstattungsverfahren werden vom Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel, abgewickelt.

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