Bildungsurlaub
Globalisierung, voranschreitender demografischer Wandel, fortschreitende Technologisierung sowie eine zunehmende Diversität führen zu einer stetigen Veränderung der Gesellschaft und der Arbeitswelt. Um die hieraus entstehenden neuen Herausforderungen der Gesellschaft und Arbeitswelt bewältigen zu können, ist eine ständige Weiterentwicklung des Wissens, der Fähigkeiten und der Kompetenzen der hessischen Beschäftigten im Sinne des Lebensbegleitenden Lernens notwendig.
Die Weiterbildung nach dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) stellt bereits heute einen wesentlichen Baustein des Lebensbegleitenden Lernens dar. Bildungsurlaub fördert gezielt persönliche und soziale Kompetenzen zur sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe in Beruf, Familie und Gesellschaft.
Für in Hessen beschäftigte Arbeitnehmer*innen besteht nach dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes teilnehmen zu können.