Das Arbeitsrecht unterteilt sich in das Individual- und das kollektive Arbeitsrecht, zu dem auch die betriebliche Mitbestimmung sowie das Koalitions- und Tarifvertragsrecht zählen.
Im Rahmen des Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz verpflichten sich Auftragnehmer, ihren Beschäftigten den Tariflohn, in jedem Fall aber den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.