Aufsicht und Steuerung der KJC durch das HMSI
Mit der Einführung des SGB II im Jahr 2005 und seiner grundlegenden Nachjustierung im Jahr 2011 wurde ein komplexes System der Organisation und der Steuerung geschaffen, in dem die Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und dem Kommunen festgelegt wurden.
Zur Steuerung des SGB II Träger wurden zentrale Erfolgskriterien festgelegt. Diese sind:
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Verbesserung der Integration in das Erwerbsleben
- Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
- Verbesserung der sozialen Teilhabe
Das Controlling im SGB II erfolgt auf der Basis bundesweit einheitlich erhobener Kennzahlen und Ergänzungsgrößen, die monatlich auf der Website "Servicestelle SGB II" veröffentlicht werden. Erfolge bei der Integration in Erwerbstätigkeit sind sehr stark von der konkreten Arbeitsmarkt-Lage einer Region abhängig. Deshalb wurden die Jobcenter auf Basis statistischer Kriterien "Vergleichstypen" zugeordnet, um nur Kennzahlen-Ergebnisse von Jobcentern miteinander zu vergleichen, die unter halbwegs ähnlichen Rahmenbedingungen arbeiten.
Über die angestrebten Ziele werden jährliche Vereinbarungen zwischen dem zuständigen Bundesministerium und der das Bundesagentur für Arbeit, sowie zwischen dem zuständigen Bundesministerium und den Ländern geschlossen. Das HMSI schließt jedes Jahr Zielvereinbarungen mit den hessischen Kreisen und kreisfreien Städten ab: Mit den 16 Optionskommunen über alle Ziele des SGB II, mit den 10 Kommunen, die in gE mit der BA zusammenarbeiten, über die kommunal organisierten sozialintegrativen Leistungen.